Aufnahmerichtlinien für das Studentenwohnheim Storchennest

Eine Bewerbung für einen Platz im Studentenwohnheim Storchennest ist mit einem vollständig und gut leserlich ausgefüllten Bewerberbogen mit Lichtbild oder Ausweiskopie unter folgenden Bedingungen möglich:

  • Bewerben können sich Personen, die über eine Immatrikulationsbescheinigung / Studienbescheinigung oder Zulassungsbescheid der Universität Bayreuth verfügen und die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz – BAföG – erhalten oder deren Einkommen den aus § 13 BAföG in der jeweils geltenden Fassung sich ergebenden Gesamtbetrag für den Bedarf von Studierenden, die nicht bei den Eltern wohnen, um nicht mehr als 10 v. H. übersteigt (Nachweis erforderlich). Vollzeitstudenten werden bevorzugt berücksichtigt. Studienanfänger können sich vormerken lassen.  Nachweise können sein z.B. BAFÖG-Bescheid, Kontoauszüge, Kopie Dauerauftrag, o.ä.
  • Nachweis eines Vollstudiums durch gültige Studienbescheinigung der jeweiligen Hochschule (bei Studienanfängern eine Kopie des Zulassungsbescheides)
  • Nachweis des monatlichen Einkommens (z. B. durch BAföG-Bescheid)
  • Mindeststudierdauer von zwei Semestern

Ausschlusskriterien

Ausgeschlossen ist jede Person,

  • deren Eltern am studienrelevanten Hochschulort wohnen
  • die bereits einen Hochschulabschluss oder Fachhochschulabschluss in der Bundesrepublik Deutschland erworben hat, soweit es sich nicht um einen Bachelor-Abschluss, auf den ein Masterstudium folgt, handelt
  • die zum Zeitpunkt des voraussichtlichen Einzuges bzw. des gewünschten Einzugtermins Doktorrand, Promotionsstudent, Ph.D. oder Referendar ist oder sein wird
  • die sich zum Zeitpunkt des voraussichtlichen Einzuges bzw. des gewünschten Einzugtermins im Abschlussexamen, ohne dabei immatrikuliert zu sein, befindet

Bewerbungsmonate/Bewerbungszeitraum

Wegen der starken Nachfrage und des begrenzten Angebots kommen Bewerbungen, die in den „Bewerbungsmonaten“ November und Dezember für das folgende Sommersemester (1. April) und April und Mai für das folgende Wintersemester (1. Oktober) eingehen, vorrangig auf die Vormerkliste für die Vergabe der Wohnheimplätze zum jeweiligen nächsten Semester. Wenn Bewerbern kurzfristig kein Platz zur Verfügung gestellt werden kann, werden diese auf einer Warteliste geführt. Die Wartezeit kann sich allerdings zwischen einigen Monaten und mehreren Semestern bewegen.
Ein Rechtsanspruch auf Überlassung eines Wohnheimplatzes besteht nicht.

Wohnen mit Kind

Für das Studentenwohnheim Storchennest in Bayreuth können sich Alleinerziehende mit Kind bewerben.

Zuweisung eines Wohnheimplatzes

Die Zuweisung eines Wohnheimplatzes erfolgt in der Regel vier bis acht Wochen vor Vertragsbeginn, wobei auch kurzfristige Zuweisungen möglich sind. Bewerber sollten durchgehend zu erreichen sein. (Möglichst auch eine Handynummer angeben!) Die Vergabe erfolgt durch die Verwaltung des Studentenwohnheims nach Antragseingang und Kriterien, die ein konfliktfreies Zusammenwohnen unterschiedlicher Nationalitäten, Religionen und Kulturen möglich erscheinen lässt.

Wenn ein Bewerber ein Angebot ablehnt oder kurzfristig nicht zu erreichen ist, rückt ein anderer nach und der vorherige wird aus der Warteliste gestrichen. Dass seine Bewerbung verfallen ist und er von der Warteliste gestrichen wurde, wird ihm nicht gesondert mitgeteilt.

Studentenwohnheim Strochennest in Bayreuth